Trainer-Kunde-Vereinbarung (AGB)
1. Leistungsgegenstand
1.1. Der Trainer verpflichtet sich, die Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und
Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch
den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte,
dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen
ausdrücklich vereinbart werden.
2.2. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche
Trainingsinhalte und- ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
2.3. Vor Beginn der Zusammenarbeit füllt der Kunde einen obligatorischen Gesundheits-Fragebogen
aus.
Dem Kunden wird empfohlen, sich einer ärztlichen Beratung und/oder einer ärztlichen
Eignungsuntersuchung zu unterziehen. Der Trainer haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle oder
Risiken.
3. Sonstige Leistungen
3.1. Der Trainer steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten
Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein
Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Trainers.
Die Kontaktaufnahme erfolgt zu angemessenen Tages- und Uhrzeiten.
4.Haftung
4.1. Der Trainer schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf
einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2. Der Trainer haftet nicht für eine etwaige Nichterreichung der von dem Kunden mit der Eingehung
des Vertrages verfolgten Zwecke.
4.3. Nimmt ein Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von dem Trainer
vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er/ dies auf eigene Verantwortung. Der Trainer
übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.
4.4. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des Trainers, um etwaigen gesetzlichen
Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.5. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des
Personal Fitnesstrainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und
zum Trainingsort.
5. Sonstige Kosten
5.1. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere
Kosten (Fitnessstudio, Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
5.2. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen
Betreuung konsultiert werden, übernehmen die Kunden die Kosten in Höhe der
Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6. Verhinderung und Ausfall
6.1. Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn
abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe
berechnet.
6.2. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände(Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls
Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird
grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
6.3. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit des Trainers etc.) kann nach vorheriger Absprache mit
dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
7. Ersatzansprüche
7.1. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Trainer können keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch
erstattet.
8. Geheimhaltung
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers und
der Maintrainer Gbr Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.
8.2. Der Trainer sowie die Maintrainer Gbr haben über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der
Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9. Sonstige Vereinbarungen
9.1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als
verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten
Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
9.2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über
die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
9.3. Eine Änderung der Kontaktdaten sind dem Trainer bzw. der Maintrainer Gbr umgehend mitzuteilen.
10. Haftungsausschluss
Hiermit erkläre ich, dass ich das Personal Fitnesstraining durch den vermittelten Trainer der
Maintrainer Gbr freiwillig und auf eigene Verantwortung aufnehme und durchführe.
Ich fühle mich sowohl körperlich als auch geistig gesund und verpflichte mich den
Anamnesebogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen als auch über die mir
bekannten Krankheiten selbstständige Auskunft zu erteilen.
Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel oder Schmerzen jeglicher
Art werde ich sofort den Trainer unterrichten und gegebenenfalls das Training abbrechen.
11. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes
bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete,dem wirtschaftlichen Erfolg
möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
13.3. Als Gerichtsstand wird Frankfurt vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.